Im ehemaligen Schwimmbad

Das Lumeum befindet sich im ehemaligen Schwimmbad des historischen Gästehaus Kloster Bethanien in St. Niklausen im Kanton Obwalden oberhalb von Kerns auf 800 m ü. M.

Eingebettet in eine friedvolle Umgebung mit Aussicht auf die umliegenden Berge und den Sarnersee. Ein Ort, der Inspiration und Ruhe zugleich ausstrahlt.

Inspirierende Umgebung

Platzhalter

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Vereins Bethanien

Kauf von Tickets für Lumeum-Veranstaltungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Verein Bethanien (nachfolgend "Verein" genannt) und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Erwerb von Tickets für Veranstaltungen im Lumeum.

1.2 Mit dem Kauf eines Tickets erkennt der Kunde diese AGB an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verein hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Veranstalter

2.1 Veranstalter der Lumeum-Veranstaltungen ist der Verein Bethanien, Bethanienstrasse 3 6066 St. Niklausen OW.

2.2 Der Verein ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Veranstaltungen und ist Vertragspartner des Kunden beim Ticketkauf.

3. Ticketvertrieb

3.1 Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich über die vom Verein autorisierten Vertriebskanäle und -partner.

3.2 Der Verein behält sich das Recht vor, die Anzahl der Tickets pro Käufer zu begrenzen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

4.2 Die Zahlung ist je nach Vertriebskanal per Überweisung, Kreditkarte oder anderen angebotenen Zahlungsmethoden möglich.

4.3 Der Gesamtpreis der Bestellung ist sofort fällig und zu zahlen.

5. Lieferung der Tickets

5.1 Je nach Vertriebskanal erfolgt die Lieferung der Tickets per E-Mail (Print@Home, mobile Tickets), per Post oder als Hinterlegung an der Tageskasse.

5.2 Bei elektronischen Tickets ist der Kunde selbst verantwortlich für den Ausdruck bzw. die Bereitstellung auf einem mobilen Endgerät.

6. Terminänderungen

6.1 Der Verein behält sich das Recht vor, das Programm, Datum, Uhrzeit oder Ort der Veranstaltung zu ändern.

6.2 Bei wesentlichen Änderungen wird der Kunde nach Möglichkeit informiert. Die Benachrichtigung erfolgt an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse.

7. Einlass und Hausrecht

7.1 Der Verein übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Weisungen zu erteilen, denen Folge zu leisten ist.

7.2 Der Verein kann Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, den Zutritt verweigern oder von der Veranstaltung ausschließen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises entsteht.

8. Haftung

8.1 Der Verein haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verein nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare, typische Schäden. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den Ticketpreis beschränkt.

8.3 Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

9. Besondere Bestimmungen zum Ticketkauf

9.1 Vertragsschluss: Mit Bestellung eines Tickets über einen offiziellen Vertriebskanal schliesst der Kunde einen Vertrag mit dem Verein Bethanien über die auf dem Ticket angegebene Leistung ab.

9.2 Zutrittsregelung: Zutritt erfolgt nur bei Erfüllung aller Vorgaben (z. B. Altersgrenze, Sicherheitsbedingungen). Kleinkinder unter 6 Jahren sind aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen, sofern nicht anders kommuniziert.

9.3 Tickets und Kontrolle: Nur gültige, lesbare Tickets (QR/Barcode) ermöglichen Zutritt. Der erste Scan zählt. Kopieren, Vervielfältigen oder Verändern von Tickets ist untersagt. Kein Anspruch bei verlorenen oder beschädigten Tickets.

9.4 Personalisierung: Bei personalisierten Tickets ist nur die namentlich genannte Person zutrittsberechtigt. Fehlerhafte Angaben liegen in der Verantwortung des Kunden.

9.5 Aufnahmen: Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen während Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung verboten.

9.6 Sicherheitsvorgaben: Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller Sicherheits- und Durchführungsvorgaben. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.

9.7 Rückgabe, Umtausch, Absage: Tickets sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Bei Termin-/Ortsverschiebung behalten Tickets ihre Gültigkeit. Bei Absage durch höhere Gewalt (Pandemie, Krieg etc.) erfolgt keine Rückerstattung. Rückerstattungen (wenn überhaupt): nur Nennwert, max. Reduktion um 10 % möglich.

9.8 Weiterverkauf: Der gewerbliche Handel mit Tickets ist untersagt. Verstösse führen zum Entzug der Leistung und möglichen Schadenersatzforderungen.

9.9 Datenschutz [&] Marketing: Mit dem Kauf erklärt sich der Kunde einverstanden, dass seine Daten für Werbezwecke genutzt und ggf. an ausgewählte Drittpartner weitergegeben werden dürfen (z. B. aus den Bereichen Medien, Tourismus, Bildung, Versicherungen etc.). Der Widerruf kann jederzeit per E-Mail an info@lumeum.ch erfolgen.

10. Garderobe und Gepäck

10.1 Der Verein kann festlegen, dass bestimmte Gegenstände nicht in die Veranstaltungsräume mitgenommen werden dürfen und an der Garderobe abzugeben sind.

10.2 Die Garderobenpflicht wird im Einzelfall festgelegt und kommuniziert. Für die Verwahrung kann eine Gebühr erhoben werden.

10.3 Der Verein haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Garderobe oder Wertgegenständen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11. Verbot mitgebrachter Speisen und Getränke

11.1 Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu den Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich anders kommuniziert.

11.2 Bei Zuwiderhandlung kann der Zutritt verweigert oder der Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung besteht.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Vereins, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

13. Salvatorische Klausel

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14. Spenden

14.1 Freiwillige Zuwendungen an das Projekt "Niklaus [&] Dorothee Alive" und Renovation Klosteranlage können von den Spendern gemäss Art. 35a Abs.1–3 (natürliche Personen) bzw. Art. 79 Bst. c (juristische Personen) des Obwaldner Steuergesetzes vom Einkommen bzw. Gewinn in Abzug gebracht werden.

14.2 Der Abzug beschränkt sich auf 20 % des Einkommens bei natürlichen Personen und 20 % des Reingewinns bei juristischen Personen.

15. Änderung der AGB

15.1 Der Verein behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.

15.2 Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail zugesandt oder auf der Website veröffentlicht. Sie gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung widerspricht.

Stand: April 2025

Verein Bethanien, Bethanienstrasse 3, CH-6066 Sankt Niklausen OW
Register: CHE-106.225.058
info@lumeum.ch
041 666 02 00